Leistungen
Leistungen
Anspruch auf Kostenübernahme
Die außerklinische Intensivpflege ist rechtlich klar geregelt und für Versicherte umfassend abgesichert. Der Gesetzgeber verpflichtet die Sozialleistungsträger, die Versorgung in der eigenen Wohnung oder einem neu bezogenen Wohnraum zu finanzieren. Durch verbindliche Urteile des Bundessozialgerichts besteht ein durchsetzbarer Anspruch auf umfassende Kostenübernahme.
- Rechtsanspruch durch BSG-Urteile
- Versorgung in eigener Wohnung oder neuem Wohnraum
- Kostenübernahme durch Kranken- & Pflegekassen (SGB V & SGB XI)
- In der Regel ohne Eigenbeteiligung
- Anspruch auf Wohngeld möglich
- Ambulante Versorgung per Versorgungsvertrag

